ALTERNATIVE für EUROPA
Wie könnte ein Übergang zum HRRDN aussehen?
Artikel 146 Grundgesetz
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Im Grundgesetz ist also die Möglichkeit des Übergangs zum HRRDN schon vorgesehen. Das Grundgesetz muss eingehalten und umgesetzt werden, der Artikel 146 ist der Verfassungsauftrag, das Grundgesetz ist eine Art Vorstufe zum neuen HRRDN. Eine neue Verfassung muss ausgearbeitet werden und vom Deutschen Volk in einer Volksabstimmung beschlossen werden.
Mit dem Grundgesetz um HRRDN !
In der Neuen Verfassung müssen, um heute erträgliche Lebensverhältnisse für die Deutschen zu schaffen, sicherlich 90% des Inhalts geändert werden, aber 10% können auch übernommen werden.